Die ASR A2.2 nennt 5 % der Beschäftigten als in der Regel ausreichenden Anteil an Brandschutzhelfern. Doch dieser Richtwert allein beantwortet nicht, wie viele Personen ein Betrieb tatsächlich braucht.
Woher die 5 Prozent kommen
Der Wert gilt für normale Brandgefährdung. Bei erhöhter Brandgefährdung ist eine höhere Zahl erforderlich – wie hoch, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Die Rechnung, die tatsächlich zählt
Entscheidend ist nicht der Jahresdurchschnitt, sondern die Anwesenheit. In jeder Schicht, in jedem Gebäude und während Urlaubs- und Krankheitszeiten müssen ausreichend ausgebildete Personen anwesend sein.
Praktisch bedeutet das für einen Dreischichtbetrieb mit zwei Gebäuden meist das Zwei- bis Dreifache des rechnerischen Richtwerts. Wer knapp kalkuliert, steht im August ohne Brandschutzhelfer da.
Auffrischung
Eine Wiederholung der Ausbildung wird in der Regel alle drei bis fünf Jahre empfohlen, bei baulichen oder organisatorischen Änderungen früher. Die praktische Löschübung sollte Teil jeder Auffrischung sein – sie ist der Teil, der im Ernstfall abrufbar sein muss.
Fazit
5 % sind ein Startpunkt für die Rechnung, nicht deren Ergebnis. Wer Schichtbetrieb, mehrere Gebäude und Ausfallzeiten mitrechnet, kommt meist auf einen deutlich höheren Bedarf – und ist im Ernstfall tatsächlich abgesichert.
Autor
Guido Burckert
Experte für Arbeitssicherheit und Brandschutz, Akademieleiter der Bildungsakademie für Arbeitssicherheit und Brandschutz in Herne. Über 20 Jahre Erfahrung in der betrieblichen Praxis.