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§ 22 SGB VII · DGUV Vorschrift 1

Sicherheitsbeauftragte, die im Betrieb tatsächlich etwas bewegen

Grund- und Aufbaulehrgang nach § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 – für Menschen, die neben ihrer eigentlichen Arbeit Verantwortung übernehmen.

Ab 20 Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die häufigste Schwierigkeit ist nicht die Bestellung, sondern die Rolle: Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und sollen trotzdem Kolleginnen und Kollegen ansprechen. Genau darauf bereiten wir sie vor.

  • 01

    Rolle und Rechtsstellung klar

    Was Sicherheitsbeauftragte dürfen, was sie nicht müssen und wo die Verantwortung der Führungskraft beginnt.

  • 02

    Ansprechen statt anordnen

    Gesprächstechniken für den Moment, in dem jemand ohne Schutzbrille an der Maschine steht.

  • 03

    Gefahren im eigenen Bereich erkennen

    Wir gehen mit der Gruppe durch Ihren Betrieb, nicht durch fremde Fotobeispiele.

  • 04

    Aufbaulehrgang zur Auffrischung

    Jährlich oder anlassbezogen, mit aktuellen Rechtsänderungen und Unfallauswertungen aus Ihrem Haus.

Das erhalten Sie

  • Zwei-Tage-Grundlehrgang im Betrieb
  • Teilnahmebescheinigung je Person
  • Muster für die schriftliche Bestellung
  • Aufgabenbeschreibung für den Betrieb
  • Optionaler Aufbaulehrgang im Folgejahr

Ergebnis: Bestellung rechtssicher, Rolle verstanden, Akzeptanz in der Belegschaft

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Sicherheitsfachkraft bei einer Begehung in einer Produktionshalle

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 01

    Anfrage

    Sie schildern uns kurz Ihre Situation – über das Kontaktformular oder telefonisch.

  2. 02

    Angebot

    Wir klären, was gesetzlich gefordert ist und was zu Ihrem Betrieb passt, und erstellen ein individuelles Angebot.

  3. 03

    Durchführung

    Wir kommen zu Ihnen und schulen Ihre Mitarbeitenden direkt vor Ort, angepasst an Ihre Abläufe.

  4. 04

    Dokumentation

    Sie erhalten alle Nachweise und Bescheinigungen, die Sie für Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde benötigen.

Fragen zu diesem Thema

Häufig gestellt

Nach § 22 SGB VII in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten. Die genaue Zahl richtet sich nach Unfall- und Gesundheitsgefahren, räumlicher Struktur und Schichtbetrieb.

Ja, sofern die Gruppe 15 Personen nicht wesentlich überschreitet. Bei größeren Gruppen leidet der Praxisteil.

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Drei Angaben genügen. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Guido Burckert

„Wir melden uns persönlich bei Ihnen.“

Guido Burckert, Akademieleiter – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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Nächster Schritt

Sie wissen nicht genau, was Ihnen fehlt? Genau dafür ist das Erstgespräch da.

Fünfzehn Minuten am Telefon reichen meist, um zu klären, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten, was Sie bereits abgedeckt haben und was tatsächlich zu tun ist. Danach entscheiden Sie.

Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr · Antwort in 24 Stunden