§ 22 SGB VII · DGUV Vorschrift 1
Sicherheitsbeauftragte, die im Betrieb tatsächlich etwas bewegen
Grund- und Aufbaulehrgang nach § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 – für Menschen, die neben ihrer eigentlichen Arbeit Verantwortung übernehmen.
Ab 20 Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die häufigste Schwierigkeit ist nicht die Bestellung, sondern die Rolle: Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und sollen trotzdem Kolleginnen und Kollegen ansprechen. Genau darauf bereiten wir sie vor.
- 01
Rolle und Rechtsstellung klar
Was Sicherheitsbeauftragte dürfen, was sie nicht müssen und wo die Verantwortung der Führungskraft beginnt.
- 02
Ansprechen statt anordnen
Gesprächstechniken für den Moment, in dem jemand ohne Schutzbrille an der Maschine steht.
- 03
Gefahren im eigenen Bereich erkennen
Wir gehen mit der Gruppe durch Ihren Betrieb, nicht durch fremde Fotobeispiele.
- 04
Aufbaulehrgang zur Auffrischung
Jährlich oder anlassbezogen, mit aktuellen Rechtsänderungen und Unfallauswertungen aus Ihrem Haus.
Das erhalten Sie
- Zwei-Tage-Grundlehrgang im Betrieb
- Teilnahmebescheinigung je Person
- Muster für die schriftliche Bestellung
- Aufgabenbeschreibung für den Betrieb
- Optionaler Aufbaulehrgang im Folgejahr
Ergebnis: Bestellung rechtssicher, Rolle verstanden, Akzeptanz in der Belegschaft
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Ablauf
So läuft die Zusammenarbeit
- 01
Anfrage
Sie schildern uns kurz Ihre Situation – über das Kontaktformular oder telefonisch.
- 02
Angebot
Wir klären, was gesetzlich gefordert ist und was zu Ihrem Betrieb passt, und erstellen ein individuelles Angebot.
- 03
Durchführung
Wir kommen zu Ihnen und schulen Ihre Mitarbeitenden direkt vor Ort, angepasst an Ihre Abläufe.
- 04
Dokumentation
Sie erhalten alle Nachweise und Bescheinigungen, die Sie für Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde benötigen.
Fragen zu diesem Thema
Häufig gestellt
Weitere Themen:
Nächster Schritt
Sie wissen nicht genau, was Ihnen fehlt? Genau dafür ist das Erstgespräch da.
Fünfzehn Minuten am Telefon reichen meist, um zu klären, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten, was Sie bereits abgedeckt haben und was tatsächlich zu tun ist. Danach entscheiden Sie.
Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr · Antwort in 24 Stunden