ArbSchG · DGUV Vorschrift 1 · ASR
Arbeitsschutz-Organisation, die einer Prüfung standhält
Wir bringen Ihre Arbeitsschutzorganisation auf einen Stand, den Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde ohne Beanstandung akzeptieren.
Die meisten Betriebe scheitern nicht am Willen, sondern an der Nachweisführung. Unterweisungen finden statt, sind aber nicht dokumentiert. Verantwortung ist verteilt, aber nicht schriftlich übertragen. Wir schließen genau diese Lücken – in der Reihenfolge, in der sie im Ernstfall geprüft werden.
- 01
Bestandsaufnahme statt Standardpaket
Wir sehen uns an, was bereits vorhanden ist, und ergänzen nur das, was fehlt. Sie zahlen nicht für Dokumente, die Sie schon haben.
- 02
Verantwortung schriftlich geklärt
Pflichtenübertragung nach § 13 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 § 13 – damit im Schadensfall belegbar ist, wer wofür zuständig war.
- 03
Unterweisungen, die wirken
Jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG mit betriebseigenen Beispielen statt Folien von der Stange – inklusive Teilnahmenachweis.
- 04
Ein Ansprechpartner
Kein Ticketsystem, keine wechselnden Berater. Sie erreichen die Person, die Ihren Betrieb kennt.
Das erhalten Sie
- Statusbericht mit priorisierter Maßnahmenliste
- Muster für Pflichtenübertragung und Bestellungen
- Unterweisungskonzept mit Jahresplan
- Teilnahmenachweise und Unterweisungsdokumentation
- Ansprechpartner für Rückfragen nach dem Termin
Ergebnis: Pflichten erfüllt, Verantwortung geklärt, Nachweise vollständig
Angebot anfordern
Ablauf
So läuft die Zusammenarbeit
- 01
Anfrage
Sie schildern uns kurz Ihre Situation – über das Kontaktformular oder telefonisch.
- 02
Angebot
Wir klären, was gesetzlich gefordert ist und was zu Ihrem Betrieb passt, und erstellen ein individuelles Angebot.
- 03
Durchführung
Wir kommen zu Ihnen und schulen Ihre Mitarbeitenden direkt vor Ort, angepasst an Ihre Abläufe.
- 04
Dokumentation
Sie erhalten alle Nachweise und Bescheinigungen, die Sie für Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde benötigen.
Fragen zu diesem Thema
Häufig gestellt
Weitere Themen:
Nächster Schritt
Sie wissen nicht genau, was Ihnen fehlt? Genau dafür ist das Erstgespräch da.
Fünfzehn Minuten am Telefon reichen meist, um zu klären, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten, was Sie bereits abgedeckt haben und was tatsächlich zu tun ist. Danach entscheiden Sie.
Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr · Antwort in 24 Stunden