DGUV 205-023 · ASR A2.2 · DIN 14096
Brandschutz, der im Ernstfall funktioniert – nicht nur auf dem Papier
Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023, Evakuierungsübungen und Brandschutzordnung nach DIN 14096 – mit Löschübung an Ihrem Standort.
Nach ASR A2.2 gelten in der Regel 5 % der Beschäftigten als ausreichende Zahl an Brandschutzhelfern. Entscheidend ist aber nicht die Quote, sondern ob diese Menschen im Ernstfall handlungsfähig sind. Deshalb gehört zu jeder Ausbildung bei uns die praktische Löschübung – mit realem Feuer, an Ihrem Standort.
- 01
Theorie am Vormittag, Praxis danach
Rund vier Stunden pro Gruppe. Keine Tagesveranstaltung, die Ihre Produktion lahmlegt.
- 02
Löschübung mit Gasbrandsimulator
Umweltfreundlich, wetterunabhängig planbar und ohne Rückstände auf Ihrem Betriebsgelände.
- 03
Evakuierung realistisch geübt
Wir planen Übung, Beobachtung und Auswertung – inklusive Schwachstellenbericht zu Fluchtwegen und Sammelplätzen.
- 04
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Teile A, B und C – erstellt oder aktualisiert auf Basis Ihrer tatsächlichen Gebäudesituation.
Das erhalten Sie
- Ausbildungsnachweis je Teilnehmer
- Dokumentation der Löschübung
- Auswertungsbericht zur Evakuierungsübung
- Brandschutzordnung Teil A, B und C
- Aushänge und Flucht- und Rettungsplan-Abstimmung
Ergebnis: 5 % ausgebildete Brandschutzhelfer, geübte Evakuierung, aktuelle Brandschutzordnung
Angebot anfordern
Ablauf
So läuft die Zusammenarbeit
- 01
Anfrage
Sie schildern uns kurz Ihre Situation – über das Kontaktformular oder telefonisch.
- 02
Angebot
Wir klären, was gesetzlich gefordert ist und was zu Ihrem Betrieb passt, und erstellen ein individuelles Angebot.
- 03
Durchführung
Wir kommen zu Ihnen und schulen Ihre Mitarbeitenden direkt vor Ort, angepasst an Ihre Abläufe.
- 04
Dokumentation
Sie erhalten alle Nachweise und Bescheinigungen, die Sie für Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde benötigen.
Fragen zu diesem Thema
Häufig gestellt
Nächster Schritt
Sie wissen nicht genau, was Ihnen fehlt? Genau dafür ist das Erstgespräch da.
Fünfzehn Minuten am Telefon reichen meist, um zu klären, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten, was Sie bereits abgedeckt haben und was tatsächlich zu tun ist. Danach entscheiden Sie.
Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr · Antwort in 24 Stunden