§ 5 ArbSchG · § 6 ArbSchG · DGUV
Gefährdungsbeurteilung: das Dokument, nach dem zuerst gefragt wird
Erstellung, Aktualisierung und Qualifizierung Ihrer Beschäftigten nach § 5 ArbSchG – inklusive psychischer Belastung.
Bei einem Unfall oder einer Betriebsbesichtigung ist die Gefährdungsbeurteilung das erste Dokument, das verlangt wird. Fehlt sie oder ist sie veraltet, greift die Haftung unmittelbar. Wir erstellen sie so, dass sie im Alltag benutzbar bleibt – nicht als Ordner, den niemand öffnet.
- 01
Arbeitsplatzbezogen statt generisch
Wir beurteilen Tätigkeiten, nicht Branchenklischees – mit Begehung, Gespräch und Auswertung.
- 02
Psychische Belastung inbegriffen
Seit 2013 ausdrücklich Teil der Pflicht nach § 5 ArbSchG. Wir setzen das ohne aufgeblähte Befragungsapparate um.
- 03
Maßnahmen mit Verantwortlichkeit und Frist
Jede Maßnahme bekommt einen Namen und ein Datum. Sonst passiert nichts.
- 04
Wirksamkeitskontrolle nach § 3 ArbSchG
Wir prüfen im Folgetermin, ob die Maßnahmen im Betrieb angekommen sind.
Das erhalten Sie
- Begehungsprotokoll je Bereich
- Gefährdungsbeurteilung in bearbeitbarer Form
- Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Fristen
- Beurteilung psychischer Belastung
- Termin zur Wirksamkeitskontrolle
Ergebnis: Vollständig, aktuell, wirksam – und im Prüfungsfall sofort vorlegbar
Angebot anfordern
Ablauf
So läuft die Zusammenarbeit
- 01
Anfrage
Sie schildern uns kurz Ihre Situation – über das Kontaktformular oder telefonisch.
- 02
Angebot
Wir klären, was gesetzlich gefordert ist und was zu Ihrem Betrieb passt, und erstellen ein individuelles Angebot.
- 03
Durchführung
Wir kommen zu Ihnen und schulen Ihre Mitarbeitenden direkt vor Ort, angepasst an Ihre Abläufe.
- 04
Dokumentation
Sie erhalten alle Nachweise und Bescheinigungen, die Sie für Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde benötigen.
Fragen zu diesem Thema
Häufig gestellt
Weitere Themen:
Nächster Schritt
Sie wissen nicht genau, was Ihnen fehlt? Genau dafür ist das Erstgespräch da.
Fünfzehn Minuten am Telefon reichen meist, um zu klären, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten, was Sie bereits abgedeckt haben und was tatsächlich zu tun ist. Danach entscheiden Sie.
Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr · Antwort in 24 Stunden