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Neue Regelung im Mutterschutz: Mehr Schutz nach Fehlgeburten

von | 30.05.26 | Blog

Zum 1. Juni 2025 tritt eine wichtige Änderung im Mutterschutzgesetz in Kraft. Ziel ist es, eine bislang bestehende Schutzlücke zu schließen und betroffene Frauen nach einer Fehlgeburt besser zu unterstützen – sowohl körperlich als auch psychisch.

 

Was sich konkret geändert hat:

Erstmals werden Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche rechtlich als Entbindung anerkannt – unabhängig vom Geburtsgewicht. Damit entsteht ein Anspruch auf Mutterschutzfristen, der bisher in diesem Zeitraum nicht gegeben war.
Die Schutzfristen sind gestaffelt:
  • ab der 13. SSW: 2 Wochen
  • ab der 17. SSW: 6 Wochen
  • ab der 20. SSW: 8 Wochen
Grundsätzlich gilt in dieser Zeit ein Beschäftigungsverbot. Eine frühere Rückkehr ist möglich – aber nur auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Frau und jederzeit widerrufbar. Für die Dauer der Schutzfrist besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

 

Warum die Änderung wichtig ist

Fehlgeburten sind häufig mit erheblichen körperlichen und emotionalen Belastungen verbunden. Die neue Regelung schafft endlich einen rechtlichen Rahmen, der dieser Situation gerecht wird – auch aus arbeitsmedizinischer Sicht ein notwendiger Schritt.
Was jetzt auf Arbeitgeber zukommt
Mit der Gesetzesänderung entstehen klare Handlungsanforderungen:
  • Mutterschutzfristen einhalten: je nach Schwangerschaftswoche sind 2 bis 8 Wochen gewähren
  • Arbeitsbedingungen berücksichtigen: gesundheitsschädliche Belastungen sind zu vermeiden.
  • Mitarbeiterinnen informieren: transparente Aufklärung der Mitarbeitenden über die neue Rechte
  • Prozesse sicherstellen: Nachweise prüfen und Leistungen korrekt abwickeln

 

Praxis-Tipp für Unternehmen

Dieses Thema erfordert einen sensiblen Umgang mit den Betroffenen. Neben den gesetzlichen Anforderungen geht es vor allem darum, betroffene Mitarbeiterinnen angemessen zu unterstützen. Eine offene Kommunikation und klare interne Prozesse helfen hierbei enorm.

 

Fazit

Die Neuregelung schließt eine wesentliche Lücke im Mutterschutz und stärkt den Schutz von Frauen in einer besonders sensiblen Lebenssituation.
Für Unternehmen bedeutet dies: Mitarbeitende informieren, Prozesse im Personalbereich anpassen und das Thema aktiv und verantwortungsvoll begleiten.