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Behördenbesuche im Betrieb: Was sich geändert hat

von | 30.05.26 | Blog

Viele Betriebe erleben es bereits: Die Bezirksregierung bzw. Arbeitsschutzbehörden sind deutlich häufiger vor Ort. Hintergrund ist eine klare gesetzliche Neuerung im Arbeitsschutz.

 

Die neue 5% Regel

Seit 2026 gilt eine verbindliche Vorgabe:
Mindestens 5 % aller Betriebe müssen pro Jahr von den Behörden kontrolliert werden. Das schreibt das Arbeitsschutzgesetz im §21 vor.
Diese sogenannte Mindestbesichtigungsquote ist bundesweit vorgeschrieben und betrifft alle Branchen.

 

Warum das eingeführt wurde

Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Geschehnisse der Vergangenheit und der Coronakrise.:
  • In den vergangenen Jahren wurden zu wenige Betriebe kontrolliert
  • Die tatsächliche Kontrolldichte lag oft unter 1 %
  • Teilweise wurden Betriebe jahrelang gar nicht besucht
Konsequenz: Der Arbeitsschutz wurde vielerorts nicht ausreichend durch die Behörden überprüft.
Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde deshalb eine verbindliche Untergrenze geschaffen, um:
  • einheitliche Standards in ganz Deutschland sicherzustellen
  • Arbeitsbedingungen wirksam zu verbessern
  • und den Vollzug des Arbeitsschutzes insgesamt zu stärken.

 

 

Was das konkret für Betriebe bedeutet

Die wichtigste Veränderung aus der Praxis:
  • Mehr Betriebsbesuche durch die Behörden (Bezirksregierung , Staatliches Amt für Arbeitsschutz…)
  • höhere Wahrscheinlichkeit für einen Besuch der Behörde und kontrolliert zu werden
  • stärkerer Fokus auf Systemprüfung und nicht nur dem Einzelmangel.
Geprüft wird vor allem, ob der Arbeitsschutz im Betrieb strukturiert organisiert und umgesetzt wird – z. B.:
  • vorhanden sein der Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer Belastung.
  • Durchgeführte Unterweisungen
  • Betriebsanweisungen
  • Organisation des Arbeitsschutzes

 

Muss die Behörde sich ankündigen?

Nein. Kontrollen können angekündigt oder unangekündigt erfolgen.
Wichtig: Es geht nicht mehr nur um „reine Kontrolle“, sondern um die Bewertung des
gesamten Arbeitsschutzsystems im Unternehmen.

    Einordnung aus der Praxis

    Die 5‑%-Quote ist ein echter Paradigmenwechsel:
    • Weg von sporadischen Kontrollen
    • hin zu einer systematischen und flächendeckenden Aufsicht
    Für Unternehmen bedeutet das ganz klar:
    Arbeitsschutz muss dauerhaft funktionieren – nicht nur „für den Prüftermin“.

     

    Fazit

    Die häufigeren Behördenbesuche sind kein Zufall, sondern gesetzlich gewollt.
    Ziel ist mehr Sicherheit und mehr Verbindlichkeit im Arbeitsschutz.
    Für Betriebe heißt das:
    • Strukturen prüfen
    • Dokumentation auf Stand halten
    • und Arbeitsschutz aktiv leben
    Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei, dass Sie den Arbeitsschutz zielgerichtet in Ihrem Unternehmen aufbauen.