Gefährdungsbeurteilung in der Feuerwehr
Berufs- und auch Freiwillige Feuerwehren sind verpflichtet, grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen zu bewerten, Gefährdungen zu minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchzuführen. Kann die Feuerwehr selber keine Gefährdungsbeurteilung durchführen so muss sie fachkundige Personen beauftragen. Wichtig ist, dass die Dokumentation juristisch nachvollziehbar, die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, bezogen auf Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung oder der Tätigkeiten, nachweist. In diesem Lehrgang erlernen Sie eine praxisorientierte Methodik zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Neben dem Arbeitsschutzgesetz fließen dabei auch die Forderungen weiterer Arbeitsschutzvorschriften ein, wie unter anderem die BetrSichV, die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV 49 Feuerwehr. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage, die erforderlichen Beurteilungen in Ihrem Betrieb effektiv zu planen, kostengünstig durchzuführen und zu dokumentieren.
Inhalte
- Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis für BF und FF
- Grundpflichten des Arbeitgebers
- Begriffe und rechtliche Anforderungen für die Feuerwehr
- Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung
- Durchführung Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
- Gefährdungsbeurteilung – Musterlösungen
- Dokumentation, Wirksamkeitskontrolle
Dauer
Für das Seminar sollte ein Tag eingeplant werden.
Teilnehmerkreis
- Unternehmer und Führungskräfte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte
- Betriebs- und Personalräte
- Arbeitsmediziner
Ihr Nutzen
- Sie wissen, wie Sie in Ihrem Unternehmen das Thema umsetzen müssen.
- Sie wissen, wie man Gefährdungsbeurteilungen effektiv und kostengünstig durchführt.
- Sie können festgelegte Arbeitsschutzmaßnahmen rechtssicher dokumentieren.
Ort / Datum
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