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Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte hat im Betrieb eine entscheidende Funktion: Er berät und unterstützt den Arbeitgeber in Brandschutzfragen, kontrolliert die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilt Brandgefährdungen. Brandschutzbeauftragte benötigen daher eine fundierte Ausbildung, um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.
Die Ausbildung nach vfdb-Richtlinie 12/09-01 findet in zwei Teilen statt, was lange Fehlzeiten im Betrieb verhindert und den Teilnehmern mehr Flexibilität verschafft.

Wir schulen nach der vfdb 12/09-01, DGUV Information 205-003 (BGI 847) und VdS 3111.

Teil 1

Entsprechend § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gehört es zu den Pflichten des Arbeitgebers, für eine geeignete Organisation zu sorgen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Darüber hinaus fordern die Industriebaurichtlinie bei Geschossflächen von mehr als 5.000 qm sowie die Verkaufsstätten-Verordnungen der Bundesländer ausdrücklich die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Die zweiteilige Ausbildung befähigt Sie, Ihrer Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter rechtssicher nachzukommen. Die Schulung entspricht den aktuellen Schriften der DGUV Information 205-003 (entspricht der vfdb-Richtlinie 12/09-01 und dem Leitfaden VdS 3111) und enthält die wesentlichen Ausbildungskriterien der CFPA-Europe.

Inhalte
  • Rechtliche Grundlagen
    • Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
    • Vorschriften, Regelwerke, Normen
  • Brandlehre
    • Brände, Brandklassen
    • Löschmittel und -verfahren
  • Baulicher Brandschutz
    • Landesbauordnungen
    • Sonderbauverordnungen, IndBauRL
    • Baustoffe und Bauteile
    • Lage und Aufteilung von Gebäuden
    • Brandbekämpfung
  • Brand- und Explosionsgefahren
    • Bauliche Anlagen, Innenausbau, Einrichtungen
    • Explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe
    • Elektrische Anlagen
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
    • Aufgaben von Behörden und Versicherern
    • Einsatztaktik von Feuerwehren
  • Brandschutzmanagement
    • Integration von Brandschutz in die betriebliche Organisation
    • Beurteilung von Brandschutzkonzepten
    • Übung zur Gefährdungsbeurteilung
    • Kompetenz und Autorität des Brandschutzbeauftragten
  • Praktische Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung.
Dauer

Für das Seminar sollten 4 Tage eingeplant werden.

Teilnehmerkreis
  • Brandschutzverantwortliche
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Technische Angestellte und Führungskräfte
  • Sicherheitsbeauftragte, Ingenieure und Architekten
  • Behörden, Kommunen und Versicherungen
Ihr Nutzen
  • Sie erwerben eine fundierte Grundausbildung nach DGUV Information 205-003 und vfdb-Richtlinie 12/09-01.
  • Sie erfüllen die gesetzlichen Vorschriften im Brandschutz und die Vorgaben der Sachversicherer.
  • Sie können den Brandschutz in Ihrem Unternehmen optimieren.
Ort / Datum

Ort / Datum

Teil 2

Im zweiten Teil der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten liegt der Fokus auf der praktischen Umsetzung des Brandschutzes im Unternehmen, insbesondere durch anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.
Aufbauend auf Teil 1 erlernen Sie den Umgang mit Bauplänen und die Grundlagen für Ihre Mitwirkung an der Erarbeitung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten. Im Rahmen einer Begehung erläutern Ihnen unsere Referenten, welche Probleme beim vorbeugenden Brandschutz in der Praxis entstehen können, und zeigen Lösungsansätze auf.
Nach dem Lehrgang können Sie Ihren Arbeitgeber in Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes beraten und unterstützen. Durch unser Ausbildungskonzept nach der aktuellen DGUV Information 205-003 (entspricht der vfdb-Richtlinie 12/09-01 und dem Leitfaden VdS 3111) und den wesentlichen Kriterien der CFPA Europe sind Sie auch auf europäischer Ebene für Ihre Tätigkeit gerüstet.

Inhalte
  • Anlagentechnischer Brandschutz
    • Not- und Sicherheitsbeleuchtung
    • Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
    • Selbsttätige Löschanlagen
    • Entrauchung
    • Brandschutzklappen
  • Organisatorischer Brandschutz
    • Brandschutzordnung (A, B, C)
    • Brandschutzausbildung der Beschäftigten: Methodik und Didaktik
    • Evakuierung und Räumung
    • Durchführung von Räumungsübungen
    • Personenrettung
    • Feuerwehrpläne
    • Festlegen der betrieblichen Brandschutzorganisation
    • Brandschutztüren und -tore
    • Feuergefährliche Arbeiten
    • Brandrisiko
    • Brandschottungen
    • Brandschutzkonzepte
    • Verhalten nach einem Brand
  • Exkursion
    • Transfersicherung des Gelernten in die Praxis
    • Praxisgerechte Erläuterung des Brandschutzmanagements
  • Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung
Dauer

Für das Seminar sollten 4 Tage eingeplant werden.

Teilnehmerkreis
  • Brandschutzverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Technische Angestellte und Führungskräfte, die den Brandschutz organisieren bzw. koordinieren sollen
  • Sicherheitsbeauftragte, Ingenieure, Architekten
  • Mitarbeiter von Behörden, Kommunen, Versicherungen
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung „Brandschutzbeauftragter Teil 1“ oder nachgewiesene vergleichbare Kenntnisse.
Ihr Nutzen
  • Sie erwerben Fachkenntnisse in allen wichtigen Bereichen des betrieblichen Brandschutzes.
  • Sie können in Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes kompetent beraten.
  • Sie vervollständigen Ihre Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003.

Direkt anfragen

Gerne stehen Ihnen die Bildungsakademie für Arbeitssicherheit und Brandschutz für Rückfragen oder Hilfestellungen zur Verfügung. Gerne können Sie uns über das Kontaktformular anfragen oder den direkten Weg über das Telefon wählen.

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